1. Die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen diverse Personen, unter anderen gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), ein Strafverfahren wegen Förderung der Prostitution etc. Der Beschwerdeführer wurde am 9. Dezember 2020 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 8. Juni 2021 um weitere drei Monate, d.h. bis 8. September 2021.