4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Beschwerdeführer. 3. Den Beschuldigten wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'600.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.