Offensichtlich handelt es sich um eine interne Gesellschaftsstreitigkeit, welche auch der Anlass für die Vermögenstransaktion war. Weder aus der E-Mail des Beschuldigten 1 vom 6. Juli 2021 noch aus den übrigen Akten ergeben sich Hinweise, dass die Überweisung durch die Beschuldigten aus anderen Gründen als zur Sicherung des Gesellschaftszwecks erfolgt ist. Der Umstand, dass die neu eröffneten Konti nach wie vor auf den Namen der Gesellschaft lauteten, bestätigt das.