Die vom Beschwerdeführer beantragten Partei- und Zeugeneinvernahmen sowie die Edition von Kontoeröffnungsformularen und von Unterlagen beim Rechtsdienst der E.________(Bank) sind bei dieser Ausgangslage nicht geeignet, am Ausgang des Beschwerdeverfahrens etwas zu ändern. Es ist denn auch nicht erkennbar, inwiefern sich dadurch neue relevante Informationen ergeben sollten.