3.2 Wirtschaftlich berechtigt an sämtlichen Konten lautend auf die einfache Gesellschaft «F.________» - und damit auch an den von den Beschuldigten neu eröffneten - waren zu jeder Zeit sämtliche Gesellschafter. Im Innenverhältnis kann daher nicht von fremden Vermögenswerten ausgegangen werden. Es kann auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. Die Transaktionen hatten einzig zur Folge, dass die Zeichnungsberechtigung des Beschwerdeführers über diese Beträge (vorübergehend) nicht mehr bestand. Dies stellt weder eine unrechtmässige Verwendung von Gesellschaftsvermögen noch eine andere Straftat