Die weitere Person sowie der Beschwerdeführer kündigten per 30. September 2020 bzw. 30. November 2020 den Zusammenarbeitsvertrag. Der Beschwerdeführer wirft den Beschuldigten vor, diese hätten aus verschiedenen gemeinschaftlichen Konti der einfachen Gesellschaft, wofür Einzelzeichnungsberechtigungen bestanden hätten, Buchgelder in der Höhe von insgesamt CHF 1'070'000.00 auf zwei neue von ihnen am 29. Juni 2020 eröffnete Konti bei der E.________(Bank) transferiert. Diese Konti lauteten wiederum auf «F._______