Er beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten wegen aller in Betracht kommender Delikte zur Anklage zu bringen, insbesondere wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung; eventualiter sei das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten betreffend Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung fortzuführen.