1. Mit Verfügung vom 1. Juni 2021 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmen- tal-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung ein. Dagegen reichte der Anzeiger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 15. Juni 2021 Beschwerde ein. Er beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten wegen aller in Betracht kommender Delikte zur Anklage zu bringen, insbesondere wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung;