3 StPO vor. Die Prozessvoraussetzungen sind eindeutig nicht erfüllt. Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet und daher abzuweisen. 6. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, der unterliegenden Beschwerdeführerin aufzuerlegen. 4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.