3. 3.1 Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten gemäss Berichtsrapport vom 18. Mai 2021 Vergewaltigung vor. Gegenüber der Polizei führte sie aus, dass sie 2005 in der Stiftung C.________ in D.________ gewohnt habe, wo sie den Beschuldigten (Sohn einer dort arbeitenden Physiotherapeutin) kennengelernt habe. Sie sei zu ihm nachhause gegangen, wo sie gemeinsam etwas getrunken hätten und er sie massiert habe. Während der Massage habe er sie mit seinen Händen im Intimbereich berührt. Aufgrund des Schockzustands sei sie handlungsunfähig und erstarrt gewesen. Sie habe nicht bemerkt, was geschehe.