8 reich des unteren Drittels des Tarifrahmens, was der Bedeutung und der Schwierigkeit des Prozesses entspricht. Die Beschwerde ist abzuweisen. 8. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die unterliegende Beschwerdeführerin kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). Es sind keine Entschädigungen auszurichten. 9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.