7. Zusammengefasst ergeben sich damit folgende Kürzungen: - 350 Minuten für Aktenstudium/Prüfung Recht/Vorbereitung der Hauptverhandlung - 630 Minuten im Zusammenhang mit den Besprechungen/Telefonaten mit dem Beschuldigten - 720 Minuten im Zusammenhang mit der Korrespondenz mit dem Beschuldigten - 420 Minuten im Zusammenhang mit der Korrespondenz, den Besprechungen und Telefonaten mit Dritten Die vom Regionalgericht vorgenommene Kürzung um insgesamt 35 Stunden ist damit nicht zu beanstanden. Das Honorar von CHF 13'000.00 liegt im oberen Be-