012 Akten Regionalgericht) durch die Kantonspolizei über die Verhaftung informiert, ebenso wie der Arbeitgeber. Inwiefern die Regelung des Wohnungsumzugs im Zusammenhang mit der Verteidigung relevant gewesen sein soll, erschliesst sich nicht, ebensowenig die sehr zeitintensiven Telefonate und Korrespondenzen mit den Eltern des Beschuldigten. Es ist nicht Aufgabe der amtlichen Verteidigung, den Angehörigen eines Beschuldigten ausführliche Rechtsauskünfte zu geben und den Verfahrensablauf zu erklären.