PKV (CHF 2'000.00 bis CHF 50'000.00) angesiedelt hat. Das von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Honorar entspricht unter Berücksichtigung eines praxisüblichen Stundenansatzes einem durchschnittlichen 5 Honorar (Mitte des Tarifrahmens). Das erscheint in Anbetracht der soeben gemachten Ausführungen als zu hoch.