5. In der Anklageschrift vom 28. Januar 2020 wurden dem Beschuldigten qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, begangen durch Erwerb und teilweise Veräussern von insgesamt ca. 500 Gramm Kokaingemisch sowie Anstalten Treffen zum Erwerb und Veräussern von 100 Gramm Kokaingemisch. Weiter wurden ihm Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb und Konsum einer unbekannten Menge Kokaingemisch und Erwerb und Besitz zum Konsum von ca. 13 Gramm Marihuana vorgeworfen (pag. 515 Akten Regionalgericht).