Das Regionalgericht nahm keine Kürzung bezogen auf einzelne Posten vor, da mit der Honorarnote nicht alle Aufwendungen detailliert und nachvollziehbar aufgeführt worden seien. Aus der anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten Kostennote ergibt sich der jeweilige Gesamtaufwand für die einzelnen Vorkehrungen wie Aktenstudium, Korrespondenz/Besprechung mit dem Beschuldigten, Dritten und Behörden, Prüfung Recht, Rechtsschriften, Vorbereitung Verhandlungen und Teilnahme an Untersuchungshandlungen (pag. 667 Akten Regionalgericht).