eine Stunde und fünfzig Minuten für Rechtsabklärungen zu hoch bzw. als nicht entschädigungswürdig angesehen worden waren. Als zu hoch erschien dem Regionalgericht auch der Gesamtaufwand von 22 Stunden für Rechtsabklärungen, Aktenstudium und die Vorbereitung der Hauptverhandlung. Das Honorar wurde als überhöht angesehen und um 35 Stunden auf 65 Stunden gekürzt. Das Regionalgericht nahm keine Kürzung bezogen auf einzelne Posten vor, da mit der Honorarnote nicht alle Aufwendungen detailliert und nachvollziehbar aufgeführt worden seien.