BGS 162.11]). Kommt es zu einer Berufung gegen den Sachentscheid, sind die Einwände zur Höhe der amtlichen Entschädigung mit der Berufung zu behandeln (BGE 139 IV 199 E. 5.6). Mit Beschluss vom 14. Juni 2021 hat die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern das