Am 7. Juni 2021 zog der Beschuldigte die Berufung zurück, womit auch die Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft dahinfiel. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern schrieb das Verfahren SK 20 319 mit Beschluss vom 14. Juni 2021 als durch Rückzug der Berufung erledigt ab. Die Akten gingen an die Beschwerdekammer zur Beurteilung der am 29. Mai 2020 erhobenen Beschwerde (Honorarkürzung).