__ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde bezüglich der Festsetzung ihrer (erstinstanzlichen) Entschädigung im Verfahren gegen den Beschuldigten ein und beantragte, die vom Regionalgericht vorgenommene Honorarkürzung sei aufzuheben und das Honorar der amtlichen Verteidigung gemäss der eingereichten Kostennote festzusetzen, unter Kostenfolge. Mit Verfügung vom 9. Juni 2020 eröffnete die Beschwerdekammer das Beschwerdeverfahren BK 20 226 und sistierte dieses zufol-