Mit Eingabe vom 29. Mai 2020 reichte Rechtsanwältin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde bezüglich der Festsetzung ihrer (erstinstanzlichen) Entschädigung im Verfahren gegen den Beschuldigten ein und beantragte, die vom Regionalgericht vorgenommene Honorarkürzung sei aufzuheben und das Honorar der amtlichen Verteidigung gemäss der eingereichten Kostennote festzusetzen, unter Kostenfolge.