1. Mit Urteil vom 1. Mai 2020 wurde der Beschuldigte vom Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) wegen mehrfachen (qualifizierten) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Die amtliche Entschädigung der Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin B.________, wurde auf CHF 13'000.00 bestimmt. Die Urteilsbegründung im Zusammenhang mit der Honorarbestimmung erfolgte am 19. Mai 2020. Mit Eingabe vom 29. Mai 2020 reichte Rechtsanwältin B.______