1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Beschwerdeführer. 3. Die Entschädigung des amtlichen Anwaltes wird am Ende des Verfahrens festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt C.________ (per Einschreiben) - der Leitung Jugendanwaltschaft (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Oberland, Jugendanwalt F.________ (mit den Akten – per Einschreiben)