Was der Beschwerdeführer mit dem Einsteigen bezweckt oder was er erwartet hatte, im Forsthaus aufzufinden, geht letztlich auf nicht substantiierte Parteibehauptungen zurück und ist nicht geeignet, die Zwangsmassnahmen als unrechtmässig oder unverhältnismässig erscheinen zu lassen. Der Kammer erschliesst sich jedenfalls nicht, weshalb es offensichtlich sein sollte, dass sich in einem Kässeli in einem Forsthaus nie mehr als CHF 300.00 befinden würden. Es bestehen auch keine Hinweise, dass der Beschwerdeführer überhaupt nicht damit gerechnet hatte, etwas zu finden.