Am 13. Juli 2021 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein. Darin hielt er sinngemäss an den gestellten Anträgen fest. 2. 2.1 Gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Jugendanwaltschaft kann bei der Beschwerdekammer in Strafsachen innert 10 Tagen schriftlich und begründet