Am 9. Juli 2021 reichte die Jugendanwaltschaft Kopien der Anzeigerapporte vom 18. Juni 2021 inkl. Beilagen (wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 26./27. März 2021 in D.________(Ort), sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) und vom 9. Juni 2021 inkl. Beilagen (wegen Diebstahls, angeblich begangen in der Zeit vom 24.-26. April 2021 in E.________(Ort)) ein. Mit Verfügung vom 12. Juli 2021 gab der Präsident der Beschwerdekammer Kenntnis vom Eingang der Akten. Am 13. Juli 2021 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein.