10) zurückzugeben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Leitende Jugendanwalt beantragte in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.