Mit Schreiben vom 28. Mai 2021 stellte der Beschuldigte den Antrag, es sei ihm Rechtsanwalt C.________ als amtlicher Verteidiger beizuordnen. Zudem seien die aus der Hausdurchsuchung vom 30. April 2021 sichergestellten Gegenstände und die daraus sowie aus der Durchsuchung der Aufzeichnungen gewonnenen Erkenntnisse aus den Akten zu entfernen und bis zum Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten.