1. Die Regionale Jugendanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Diebstahls, Erwerbs, Besitzes und Konsums sowie Veräusserung von Marihuana. Am 4. Mai 2021 ordnete die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Diebstahls eine Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten sowie eine Durchsuchung von Aufzeichnungen an. Gleichentags genehmigte sie die Verwertbarkeit von Zufallsfunden bezüglich Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Schreiben vom 28. Mai 2021 stellte der Beschuldigte den Antrag, es sei ihm Rechtsanwalt C.______