Wie ausgeführt, rechtfertigt auch die Schwere der Straftat die angeordnete Zwangsmassnahme. Die DNA-Profilerstellung zwecks Aufklärung vergangener Delikte ist demnach verhältnismässig. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 6. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung wird am Ende des Verfahrens festgesetzt. 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.