Zu prüfen ist, ob erhebliche und konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Beschwerdeführer auch an früheren Straftaten beteiligt war. 5.2 Aus dem Anzeigerapport vom 25. Juni 2021 geht hervor, dass es im Mai 2021 zu insgesamt fünf Einbruchdiebstählen in der nahen Umgebung des Tatorts vom 4. Juni 2021 gekommen ist. Betroffen waren ebenfalls Verkaufslokale. Das Vorge-