Der Nachtrag vom 1. Juli 2021 bezieht sich auf den Rapport vom 25. Juni 2021. Dieser Nachtrag wurde im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft und damit erst im Beschwerdeverfahren erstellt. Das ändert aber nichts daran, dass es um die Auswertung von Informationen bzw. Spuren betreffend die früheren Einbruchdiebstähle geht, welche, wie ausgeführt, von Anfang an im Zusammenhang mit der Erstellung des DNA-Profils relevant gewesen waren. Der Bericht zeigt einzig den aktuellen Stand des Verfahrens.