schaft Berner Jura-Seeland sei aufzuheben; 2. Es sei festzustellen, dass die am 04. Juni 2021 durchgeführte Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers inkl. WSA-Abnahme rechtswidrig erfolgte; 3. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland sei anzuweisen, den Wangenschleimhautabstrich sowie ein allfällig bereits erstelltes DNA-Profil des Beschwerdeführers unverzüglich löschen zu lassen;