1. Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 4. Juni 2021 die Erstellung eines DNA-Profils über den Beschwerdeführer.