5 weiteren Kollegen «F.________», «G.________» und «H.________» sowie die parteiöffentliche Durchführung der Einvernahmen) verhältnismässig. Mit Blick auf den gegenüber dem Beschwerdeführer erhobenen Vorwurf der schweren Körperverletzung, evtl. versuchten Tötung droht noch keine Überhaft. Ferner sind auch keine anderen, milderen Mittel ersichtlich, welche der vorliegenden Kollusionsgefahr hinreichend entgegenwirken könnten.