Mit Entscheid vom 4. Juni 2021 versetzte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den am 2. Juni 2021 festgenommenen Beschuldigten wegen Kollusionsgefahr für eine Dauer von drei Monaten (d.h. bis am 1. September 2021) in Untersuchungshaft. Dagegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 11. Juni 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde (Eingang bei der Beschwerdekammer: