1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ermittelt gegen den Beschuldigten wegen schwerer Körperverletzung, evtl. versuchter Tötung. Mit Entscheid vom 4. Juni 2021 versetzte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den am 2. Juni 2021 festgenommenen Beschuldigten wegen Kollusionsgefahr für eine Dauer von drei Monaten (d.h. bis am 1. September 2021) in Untersuchungshaft.