Zur Erhebung «der wichtigsten Beweise» gehören auch weitere Einvernahmen der beschuldigten Person zu den neuen Beweismitteln. Unter die Erhebung der wichtigsten Beweise kann neben den Einvernahmen von Tatzeugen oder Opfern auch der erste Vorhalt von massgeblichen Beweisergebnissen bzw. der erhobenen Beweise fallen (Urteil des Bundesgerichts 1B_4/2017 vom 3. März 2017 E. 4.3). Je nach Anzahl und Umfang der neuen Beweismittel sowie des Zeitaufwandes für deren Produktion kann die Befragung der beschuldigten Person durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen oder erst zu einem späten Zeitpunkt