_ in den Grundzügen. Als ihm der Snapchat- Nachrichtenaustausch mit C.________ vorgelegt wurde, beantragte seine Verteidigung dessen Entfernung aus den Akten. Die Einvernahme musste schliesslich abgebrochen werden. Der Beschwerdeführer konnte daher bis anhin nicht zur Sache befragt werden resp. konnten ihm die untersuchungsrelevanten Beweismittel nicht vorgehalten werden. Zur Erhebung «der wichtigsten Beweise» gehören auch weitere Einvernahmen der beschuldigten Person zu den neuen Beweismitteln.