das in der Hand» gehabt. «Also nicht den Penis, sondern das weisse Ding. Ich weiss nicht, ob es Sperma heisst oder nicht.». Am Schluss habe er ihnen jeweils das Geld gegeben. Weiter befindet sich eine Videoeinvernahme von G.________ in den Akten, welche ebenfalls vom Beschwerdeführer kontaktiert worden sein soll. 3.3 Der Beschwerdeführer wurde bereits drei Mal befragt. Anlässlich seiner ersten Einvernahme vom 8. Juli 2020 reichte er eine schriftliche Erklärung zu den Akten, machte darüber hinaus aber keine Aussagen zur Sache. Seiner Erklärung ist zu entnehmen, dass er mit einer Frau namens «C.______