sowie die darauf bezogenen Auseinandersetzungen auch Gegenstand des Aufhebungsbeschlusses des Untersuchungsrichteramts III Bern- Mittelland vom 19. Juli 2004, der am 25. Oktober 2004 durch die Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Bern geschützt worden war. Schliesslich verfügte die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte am 6. November 2017 die Nichtanhandnahme, welche durch die Beschwerdekammer mit Beschluss vom 9. Februar 2018 geschützt wurde.