6 erfolgloser Prozessführung waren. Die Beschwerdeführerin war die Ehefrau des verstorbenen Antiquitätenhändlers G.________ sel., der von 1983 bis 1994 mit der Beschuldigten Geschäftsbeziehungen führte. Aufgrund streitiger Ansprüche aus diesen Geschäftsbeziehungen reichte G.________ sel. am 28. August 1997 gegen die Beschuldigte eine Klage beim Handelsgericht des Kantons Bern ein (Nr. 8634). Das Handelsgericht hiess die Klage mit Urteil vom 17. Oktober 2001 teilweise gut und wies die Beschuldigte an, G.______