dessen Verantwortliche eingereicht, auf die jeweils nicht eingetreten worden sei und die dagegen erhobenen Beschwerden abgewiesen worden seien. 2018 habe es die Beschwerdeführerin vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland mit einer Teilklage versucht, wogegen die Galerie mit einem Klageabweisungsantrag und mit einem alles umfassenden, in zeitlicher Hinsicht klar definierten Widerklageantrag im Sinne einer negativen Feststellungswiderklage reagiert habe, wonach sie der Beschwerdeführerin nichts herauszugeben habe und ihr nichts schulde. Das Regionalgericht sei dieser Auffassung mit Urteil vom 7. Juli 2020 vollumfänglich gefolgt.