Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, sie habe im Verfahren vor Regionalgericht betreffend ihre Teilklage Unterlagen erhalten. Mit diesen Unterlagen könne sie beweisen, dass das Auktionshaus – nicht wie im Verfahren von 2004 bis 2006 angegeben – die Retouren der Einlieferungen J.________ sowie die verrechneten