C.________ hat in der gleichen Angelegenheit bereits bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und bei der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte des Kantons Bern in ähnlicher Form Anzeige erstattet, welche diese mit Nichtanhandnahme erledigten. Die entsprechenden Akten wurden im vorliegenden Verfahren ediert (W 17 296 der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte sowie Akten U 10 24921 und U 10 30886 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland). Es ist nicht ersichtlich, dass sich an der Sachlage seit diesen zwei Entscheiden etwas geändert hätte. C.________ macht in ihrer Anzeige geltend, die verantwortlichen Personen des Auktionshauses A.___