Mit Verfügung vom 21. September 2021 wurde von dieser Eingabe Kenntnis genommen und den übrigen Parteien gegeben. Fürsprecher B.________ gelangte mit unaufgeforderter Eingabe vom 6. Oktober 2021 erneut an die Beschwerdekammer und orientierte diese dahingehend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Klage-Entwurf erneut bei Frau D.________ vom E.________ und bei Herrn F.________, dem Präsidenten des Verwaltungsrates und Geschäftsführer des Auktionshauses A.________, vorstellig geworden sei. Von dieser Eingabe wurde mit Verfügung vom 8. Oktober 2021 Kenntnis genommen und gegeben.