Mit Verfügung vom 14. Juni 2021 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren. Die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert, innert 10 Tagen eine Sicherheit von CHF 2'000.00 zu leisten. Sie leistete diese am 15. Juni 2021. Am 6. Juli 2021 reichte die Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) unaufgefordert eine Stellungnahme ein und beantragte, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten bzw. diese sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen.