7. Der Beschwerdeführer beantragt mit seinen Rechtsbegehren 1-4 einerseits eine Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen (entgangener Verdienst, entgangene Provision und entgangener Gewinn), andererseits eine Entschädigung für die ihm im Zusammenhang mit der Projektausschreibung in D.________ entstandenen Kosten. Mangels Bejahung der Adäquanz hat sich die Staatsanwaltschaft selbstredend noch nicht mit den einzelnen Schadenspositionen auseinandergesetzt.