Hydraulikfachwissen ausgerichteten Fragen zu beantworten hatte. Es liegt in der Natur der Sache, dass für firmenintern von Spezialisten wahrgenommene Aufgaben nicht Stellvertretungen bestehen, andernfalls jeweils für jeden Spezialisten ein(e) sog. Schattenmann/-frau organisiert und bezahlt werden müsste. Im Fall eines – nicht (wie hier) von einem Dritten bewirkten – unvorhergesehenen Ereignisses müssten die Konsequenzen einer Verhinderung des Spezialisten indes hingenommen werden. 6.6 Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass keine kausalitätsunterbrechenden Ursachen ausgemacht werden können.