32 Termin – egal auf welchen Tag dieser Termin im Zeitraum vom 2. Mai 2016 bis 9. Mai 2016 angesetzt gewesen wäre – galt es zwingend einzuhalten. 6.5.5 Die Kritik der Staatsanwaltschaft, wonach das Risiko in der Bietergruppe «I.________» in Anbetracht der Bedeutung und Grösse des Projekts sehr einseitig verteilt resp. keine Stellvertretung organisiert gewesen sei, was sich der Beschwerdeführer anrechnen lassen müsse, ist verständlich, vermag vorliegend jedoch ebenfalls kein die Kausalität unterbrechendes Verhalten des Beschwerdeführers zu begründen.